Impressum

Für die Verwaltung der Bäcker-Innung ist die Kreishandwerkerschaft Augsburg zuständig:

Kreishandwerkerschaft Augsburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts gem. 89 Abs. 1 Ziff. 1 HwO
Siebentischstraße 58
86161 Augsburg

Tel. 0821/51 14 37
Fax 0821/51 06 04
www.KH-Augsburg.de
e-Mail: info@KH-Augsburg.de


Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr,
13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

Vertretungsberechtigt:
gemäß § 17, Abs. 2 der KH-Satzung

Robert Höck, Kreishandwerksmeister


Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer für Schwaben
Siebentischstraße 52—58
86161 Augsburg


Rechtsbehelfsbelehrung:
Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

Mit der Einführung von Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sowie des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) ist in den Ausnahmefällen, in denen noch ein behördliches Widerspruchsverfahren existiert, neben der klassischen Widerspruchseinlegung in Schriftform oder zur Niederschrift, auch eine Widerspruchseinlegung in elektronischer Form möglich.
Zu den Ausnahmefällen, in denen ein behördliches Widerspruchsverfahren existiert, gehören u.a. die sog. personenbezogenen Prüfungsentscheidungen.
Somit können Sie uns in den Fällen der personenbezogenen Prüfungsentscheidungen einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Bäcker-Innung Augsburg Stadt und Land auch elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten.

Sie können Ihren Widerspruch auf folgendem elektronischen Weg übermitteln:
Per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Der Widerspruch muss somit innerhalb der Rechtsbehelfsfrist an die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte E-Mail-Adresse info@kh-augsburg.de mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versendet werden.

Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Zur elektronischen Klageerhebung siehe: www.vgh.bayern.de



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